So bitten Sie um eine Bewertung: 8 Formulierungen, die funktionieren

Die Bitte selbst entscheidet oft darüber, ob ein Gast bewertet. Sie sollte kurz, freundlich und ohne Druck sein – und für alle Gäste gleich. Hier sind acht Formulierungen, die Sie sofort verwenden können.

Mündlich am Tisch oder an der Kasse

  1. „Wenn es Ihnen bei uns gefallen hat, freuen wir uns über eine Bewertung bei Google. Die Karte hier macht es in einem Tap möglich.“
  2. „Wir sind ein kleiner Betrieb – eine ehrliche Bewertung hilft uns sehr. Der Link liegt hier auf dem Tisch.“

Auf Karte oder Aufsteller

  1. „Handy hier anhalten und bewerten Sie uns.“
  2. „Ihre Meinung zählt. Einmal tippen, ehrlich bewerten.“

Auf Beleg oder Rechnung

  1. „Wie war es bei uns? Bewerten Sie uns per QR-Code – wir lesen jede Rückmeldung.“

Per E-Mail nach dem Termin

  1. „Vielen Dank für Ihren Besuch am Montag. Wenn Sie zwei Minuten haben, freuen wir uns über eine ehrliche Bewertung: [Link]. Vielen Dank!“
  2. „Wie zufrieden waren Sie mit unserer Arbeit? Ihre Bewertung hilft anderen, den richtigen Betrieb zu finden: [Link].“

Beim Handwerk nach der Übergabe

  1. „Wenn alles passt, würden wir uns über eine Bewertung freuen. Ich lasse Ihnen die Karte hier – mit einem Tap sind Sie im Bewertungsformular.“

Was Sie vermeiden sollten

  • „Wenn Sie zufrieden waren, bewerten Sie uns, sonst melden Sie sich direkt bei mir.“ – Das ist Review-Gating, siehe Review-Gating ist verboten.
  • Gutscheine oder Rabatte für Bewertungen.
  • Druck oder Hinweise auf Sterne („bitte fünf Sterne“).
  • Bitten nur bei besonders zufriedenen Gästen.

Das Team trainieren

Legen Sie gemeinsam ein bis zwei Sätze fest, die zum Betrieb passen, und üben Sie sie kurz. Wichtig ist, dass alle im Team die gleiche, freundliche Bitte aussprechen – und dass sie bei allen Gästen gleich ausfällt.

Häufige Fragen

Wann ist der beste Zeitpunkt?

Direkt nach dem Besuch oder nach der Zahlung, solange die Erfahrung frisch ist. Bei Terminen funktioniert eine kurze Nachricht am nächsten Tag.

Wie oft darf ich nachfragen?

Einmal genügt. Wiederholte Erinnerungen wirken aufdringlich.

Soll ich Sterne nennen?

Nein. Bitten Sie um eine ehrliche Bewertung, nicht um ein bestimmtes Ergebnis.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.